Arbeitsrechtliche Loyalitätspflichten kirchlicher Mitarbeiter im kirchlichen und staatlichen Recht

Nonfiction, Reference & Language, Law, Labour & Employment
Cover of the book Arbeitsrechtliche Loyalitätspflichten kirchlicher Mitarbeiter im kirchlichen und staatlichen Recht by Daniel Kaiser, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Daniel Kaiser ISBN: 9783638465724
Publisher: GRIN Verlag Publication: February 6, 2006
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Daniel Kaiser
ISBN: 9783638465724
Publisher: GRIN Verlag
Publication: February 6, 2006
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: sehr gut, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Veranstaltung: Seminar im Kirchen- und Staatskirchenrecht, 34 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In jedem Schuldverhältnis gilt der Grundsatz der Leistungstreuepflicht, wonach die Vertragspartner gehalten sind, den Vertragszweck bzw den Leistungserfolg weder zu gefährden noch zu beeinträchtigen (sog. arbeitsrechtliche Treuepflicht, §242 BGB). Die Erfüllung kirchlicher Aufgaben verträgt keine scharfe Scheidung zwischen dienstlicher Loyalität und außerdienstlicher Ungebundenheit. Die Begriffe Loyalitätspflicht und Loyalitätsobliegenheit werden teilweise synonym verwendet, teilweise wird von Obliegenheiten dann gesprochen, wenn es um Verhaltensanforderungen geht, die im privaten, außerdienstlichen Bereich anzusiedeln sind, während echte Rechtspflichten dann angenommen werden sollen, wenn der Arbeitgeber nur durch das geschuldete Tun oder Unterlassen zufriedengestellt werden kann. Zur Begriffsvereinheitlichung wird vorgeschlagen, von Loyalitätsobliegenheiten nur dann zu sprechen, wenn es sich um Verstöße handelt, deren Nichtbeachtung eine Kündigung rechtfertigen würde: Dadurch werde klargestellt, daß die Verstöße nicht im Bereich der Hauptleistungspflichten anzusiedeln seien, was bei einer Interessenabwägung im Rahmen der Rechtmäßigkeitsprüfung der Kündigung stets eine Rolle spiele. Bei Verletzung echter Rechtspflichten hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf Erfüllung, ebenso sind Schadensersatzansprüche denkbar. Die Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers bei Obliegenheitsverletzungen sind beschränkt: Er kann einen Arbeitnehmer bei Beförderungsentscheidungen benachteiligen oder ihn abmahnen. Ansonsten kommt lediglich eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung in Betracht, wobei diese nach Maßgabe der §§626 BGB bzw 1 II KSchG erfolgen muß.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: sehr gut, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Veranstaltung: Seminar im Kirchen- und Staatskirchenrecht, 34 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In jedem Schuldverhältnis gilt der Grundsatz der Leistungstreuepflicht, wonach die Vertragspartner gehalten sind, den Vertragszweck bzw den Leistungserfolg weder zu gefährden noch zu beeinträchtigen (sog. arbeitsrechtliche Treuepflicht, §242 BGB). Die Erfüllung kirchlicher Aufgaben verträgt keine scharfe Scheidung zwischen dienstlicher Loyalität und außerdienstlicher Ungebundenheit. Die Begriffe Loyalitätspflicht und Loyalitätsobliegenheit werden teilweise synonym verwendet, teilweise wird von Obliegenheiten dann gesprochen, wenn es um Verhaltensanforderungen geht, die im privaten, außerdienstlichen Bereich anzusiedeln sind, während echte Rechtspflichten dann angenommen werden sollen, wenn der Arbeitgeber nur durch das geschuldete Tun oder Unterlassen zufriedengestellt werden kann. Zur Begriffsvereinheitlichung wird vorgeschlagen, von Loyalitätsobliegenheiten nur dann zu sprechen, wenn es sich um Verstöße handelt, deren Nichtbeachtung eine Kündigung rechtfertigen würde: Dadurch werde klargestellt, daß die Verstöße nicht im Bereich der Hauptleistungspflichten anzusiedeln seien, was bei einer Interessenabwägung im Rahmen der Rechtmäßigkeitsprüfung der Kündigung stets eine Rolle spiele. Bei Verletzung echter Rechtspflichten hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf Erfüllung, ebenso sind Schadensersatzansprüche denkbar. Die Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers bei Obliegenheitsverletzungen sind beschränkt: Er kann einen Arbeitnehmer bei Beförderungsentscheidungen benachteiligen oder ihn abmahnen. Ansonsten kommt lediglich eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung in Betracht, wobei diese nach Maßgabe der §§626 BGB bzw 1 II KSchG erfolgen muß.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Mythologia Americana - Willa Cather's Nebraska novels and the myth of the frontier by Daniel Kaiser
Cover of the book Journalism in the digital era by Daniel Kaiser
Cover of the book Die deutsch-polnischen Beziehungen 1933 bis 1939 by Daniel Kaiser
Cover of the book Frauenarbeit in der Schweiz während der Industrialisierung by Daniel Kaiser
Cover of the book Perspectives and Instruments of Corporate Citizenship by Daniel Kaiser
Cover of the book In what way does isomorphism caused by western donors influence effectiveness of non-governmental organizations in Africa? by Daniel Kaiser
Cover of the book Zeitknappheit in Zeiten globaler Beschleunigung by Daniel Kaiser
Cover of the book Ohne Angst ist das Leben nur ein Spiel by Daniel Kaiser
Cover of the book Die pluralistische Demokratietheorie Ernst Fraenkels - eine empirische Überprüfung by Daniel Kaiser
Cover of the book Direkte Demokratie in der Schweiz by Daniel Kaiser
Cover of the book Lotsentätigkeit in den Gewässern um Rügen by Daniel Kaiser
Cover of the book Der Mensch als Gottes Ebenbild - Die Imago Dei bei Ebeling, Jüngel und Pannenberg by Daniel Kaiser
Cover of the book Zu: Eugenio Montale - Ossi di seppia by Daniel Kaiser
Cover of the book Die filmischen Techniken in Orson Welles´ 'Citizen Kane' by Daniel Kaiser
Cover of the book Minimierung des Haftungsrisikos von GmbH-Geschäftsführern by Daniel Kaiser
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy