Arbeitsrecht und Arbeitsgesellschaft der Gegenwart und Zukunft

Nonfiction, Reference & Language, Law, Labour & Employment
Cover of the book Arbeitsrecht und Arbeitsgesellschaft der Gegenwart und Zukunft by Siegfried Schwab, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Siegfried Schwab ISBN: 9783656730613
Publisher: GRIN Verlag Publication: August 27, 2014
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Siegfried Schwab
ISBN: 9783656730613
Publisher: GRIN Verlag
Publication: August 27, 2014
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Forschungsarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim (Forschungsinstitut FOI), Sprache: Deutsch, Abstract: Soziale Marktwirtschaft und Sozialpartnerschaft gehören zusammen. Die Sozialpartnerschaft war zwar nie eine reine Harmonieveranstaltung aber eine Garantie für den sozialen Frieden in der Gesellschaft. Die Stabilität eines freiheitlichen Staates setzt ein Minimum an sozialer Sicherheit für die Mehrheit der Bevölkerung voraus. Diese Gewährleistung lasse dem einfachen Gesetzgeber einen weiten Spielraum zur Ausgestaltung der Tarifautonomie. Vorgaben des höherrangigen Rechts für das Arbeitskampfrecht. Arbeitskampfmaßnahmen sind insoweit von der Koalitionsfreiheit erfasst 'als sie allgemein erforderlich sind, um eine funktionierende Tarifautonomie sicherzustellen'. Die Wahl der Koalitionsmittel wurde den Koalitionen überlassen: 'Die Wahl der Mittel, die sie zur Erreichung dieses Zwecks für geeignet halten überlässt Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich den Koalitionen. Der Schutzbereich der Koalitionsfreiheit umfasst auch die koalitionsmäßige Betätigung und zwar nicht nur im Kernbereich. Dies umfasst die Tarifautonomie sowie den Arbeitskampf, jedenfalls soweit er tarifvertragsbezogen ist. Die atypischen Arbeitskampfformen stellen darauf ab, die Kampfbereitschaft streikunerfahrener Arbeitnehmerinnen nicht zu strapazieren und die Aktionen durch Hinzuziehung externer Sympathisanten sowie einer diffusen Öffentlichkeit zu unterstützen. Bei der Ausgestaltung des Arbeitskampfrechts (Flashmob) besteht ein weiter Handlungsspielraum. Die Wahl der geeigneten Mittel zur Erreichung der koalitionsspezifischen Zwecke überlässt Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich der Koalition selbst. Die Arbeit verändert sich, sie wird schneller und spezialisierter. Anderseits sind die Beschäftigten seltener krank als früher. Dennoch gaben viele Mitarbeiter an, sie seien durch Termin und Leistungsdruck gestresst. Die subjektiv empfundenen psychischen Belastungen sind nicht zu vernachlässigen. Die Rechtsgrundlage des Arbeitskampfrechts beruht auf der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Das bedeutet aber nicht, dass die Gerichte nach freiem Ermessen entscheiden dürften. Vielmehr sind sie bei ihrer Rechtsfortbildung insbesondere an verfassungsrechtliche Vorgaben gebunden. Die Grenzen des vom BAG als Ersatzgesetzgeber zu schaffenden Arbeitskampfrechts ergeben sich aus Art. 9 Abs. 3 GG. Die Vorschrift enthält, was immer wieder in Erinnerung zu rufen ist, allein ein Individualgrundrecht auf Bildung von Koalitionen. Das Bundesverfassungsgericht und die Lehre haben daraus entwickelt.

Zum Andenken an meinen Vater, der leider im Juli 2015 verstorben ist, wird sein Profil aufrecht erhalten und weiter geführt. Wir freuen uns, wenn Sie von seinen Büchern Gebrauch machen. Silke Schwab

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Forschungsarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim (Forschungsinstitut FOI), Sprache: Deutsch, Abstract: Soziale Marktwirtschaft und Sozialpartnerschaft gehören zusammen. Die Sozialpartnerschaft war zwar nie eine reine Harmonieveranstaltung aber eine Garantie für den sozialen Frieden in der Gesellschaft. Die Stabilität eines freiheitlichen Staates setzt ein Minimum an sozialer Sicherheit für die Mehrheit der Bevölkerung voraus. Diese Gewährleistung lasse dem einfachen Gesetzgeber einen weiten Spielraum zur Ausgestaltung der Tarifautonomie. Vorgaben des höherrangigen Rechts für das Arbeitskampfrecht. Arbeitskampfmaßnahmen sind insoweit von der Koalitionsfreiheit erfasst 'als sie allgemein erforderlich sind, um eine funktionierende Tarifautonomie sicherzustellen'. Die Wahl der Koalitionsmittel wurde den Koalitionen überlassen: 'Die Wahl der Mittel, die sie zur Erreichung dieses Zwecks für geeignet halten überlässt Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich den Koalitionen. Der Schutzbereich der Koalitionsfreiheit umfasst auch die koalitionsmäßige Betätigung und zwar nicht nur im Kernbereich. Dies umfasst die Tarifautonomie sowie den Arbeitskampf, jedenfalls soweit er tarifvertragsbezogen ist. Die atypischen Arbeitskampfformen stellen darauf ab, die Kampfbereitschaft streikunerfahrener Arbeitnehmerinnen nicht zu strapazieren und die Aktionen durch Hinzuziehung externer Sympathisanten sowie einer diffusen Öffentlichkeit zu unterstützen. Bei der Ausgestaltung des Arbeitskampfrechts (Flashmob) besteht ein weiter Handlungsspielraum. Die Wahl der geeigneten Mittel zur Erreichung der koalitionsspezifischen Zwecke überlässt Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich der Koalition selbst. Die Arbeit verändert sich, sie wird schneller und spezialisierter. Anderseits sind die Beschäftigten seltener krank als früher. Dennoch gaben viele Mitarbeiter an, sie seien durch Termin und Leistungsdruck gestresst. Die subjektiv empfundenen psychischen Belastungen sind nicht zu vernachlässigen. Die Rechtsgrundlage des Arbeitskampfrechts beruht auf der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Das bedeutet aber nicht, dass die Gerichte nach freiem Ermessen entscheiden dürften. Vielmehr sind sie bei ihrer Rechtsfortbildung insbesondere an verfassungsrechtliche Vorgaben gebunden. Die Grenzen des vom BAG als Ersatzgesetzgeber zu schaffenden Arbeitskampfrechts ergeben sich aus Art. 9 Abs. 3 GG. Die Vorschrift enthält, was immer wieder in Erinnerung zu rufen ist, allein ein Individualgrundrecht auf Bildung von Koalitionen. Das Bundesverfassungsgericht und die Lehre haben daraus entwickelt.

Zum Andenken an meinen Vater, der leider im Juli 2015 verstorben ist, wird sein Profil aufrecht erhalten und weiter geführt. Wir freuen uns, wenn Sie von seinen Büchern Gebrauch machen. Silke Schwab

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Findet sich in John Lockes Theorie der Rechtsstaatsgedanke? by Siegfried Schwab
Cover of the book Full-Service Controlling im Flottenbereich von Flurförderzeugen by Siegfried Schwab
Cover of the book Suizid - ein Diskurs zur Flucht aus dem Leben by Siegfried Schwab
Cover of the book Geschlechtsunterschiede in finanziell riskanten Entscheidungssituationen by Siegfried Schwab
Cover of the book Die Bedeutung des amerikanischen Frontier-Mythos für das Apollo-Mondlandeprogramm während der Kennedy-Johnson-Ära der 'New Frontier' 1961-1969 by Siegfried Schwab
Cover of the book Entwurf und Implementierung eines Analyse-Tools zur statistischen Auswertung von E-Learning-Aktivitäten by Siegfried Schwab
Cover of the book Partizipation von Menschen mit Lernschwierigkeiten. Die Einführung der 'Leichten Sprache' zur Barrierefreiheit by Siegfried Schwab
Cover of the book Zu den (evolutionären) Wurzeln der Religion by Siegfried Schwab
Cover of the book Slaves & agency by Siegfried Schwab
Cover of the book Jugendgewalt - ein Überblick by Siegfried Schwab
Cover of the book Menschenrechte brauchen eine lebendige Zivilgesellschaft by Siegfried Schwab
Cover of the book New Leadership in Unternehmen: Die Wirkung von charismatischer Führung auf Mitarbeiter by Siegfried Schwab
Cover of the book Die Entwicklung spieltechnisch-taktischer Grundfertigkeiten im Sportspiel Handball by Siegfried Schwab
Cover of the book Die Schlacht bei Tannenberg/Grunwald by Siegfried Schwab
Cover of the book Spannungsmessung mit dem Digitalmultimeter (Unterweisung Elektroniker / -in für Automatisierungstechnik) by Siegfried Schwab
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy