Eingliederungshilfe und die Beschaffenheit des Rechtssystems

Verglichen anhand des §35a SGB VIII und §54 SGB XII

Nonfiction, Social & Cultural Studies, Political Science, International, Foreign Legal Systems
Cover of the book Eingliederungshilfe und die Beschaffenheit des Rechtssystems by Anke Hartwig, GRIN Verlag
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Author: Anke Hartwig ISBN: 9783656564201
Publisher: GRIN Verlag Publication: December 27, 2013
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Anke Hartwig
ISBN: 9783656564201
Publisher: GRIN Verlag
Publication: December 27, 2013
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Fachhochschule Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Ich bin selbst im Bereich der Hilfen zur Erziehung, in der ambulanten Jugendhilfe, tätig und überdies bei einem Träger der Behindertenhilfe beschäftigt. Immer wieder kommt es zu Fällen, die sich nicht klar einer Leistung zuordnen lassen. Insbesondere in der Zusammenarbeit mit dem Amt für Soziale Dienste, im Fachdienst junge Menschen, sind im Bezug auf die Personengruppe der jungen Menschen mit Behinderungen, Grenzen zu spüren. Sozialpädagogischen Fachkräften fällt es schwer Behinderungsbilder oder ihre Auswirkungen auf Wahrnehmung und Entwicklung einzuschätzen und zuzuordnen. Sie beziehen sich auf Diagnosen, beispielsweise vom Kinderzentrum, und behelfen sich mit der Bewilligung von Eingliederungshilfen bei einem Träger der Behindertenhilfe. Frühzeitige Hilfen bleiben jedoch häufig aus. Grund dafür ist, das die Prüfung der Einkommensverhältnisse im Bereich der wirtschaftlichen Hilfen von drei bis sogar zwölf Monaten andauern kann. In einzelnen Fällen wird jedoch nicht Eingliederungshilfe, sondern Jugendhilfe gewährt. Grund hierfür ist jedoch nicht immer der Bedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung, sondern oftmals das schnellere Bewilligungsverfahren und die ausbleibende Zuzahlungspflicht, da die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern hier ausbleibt. Gerecht oder ungerecht? Ich möchte mich auf den folgenden Seiten mit den Möglichkeiten des Rechtssystem auseinandersetzen und die Problematik der inhaltlichen Ausgestaltung dieser Gesetze verdeutlichen. Dazu werde ich insbesondere den § 35a SGB VIII in den Mittelpunkt nehmen und mich mit den Hintergründen und der Entstehung des Paragraphen auseinandersetzen. Ebenso soll die Problematik der klaren differenzierten Zuordnung von Hilfen und die konkrete Ermittlung von Bedarfen auf praktischer Ebene verdeutlicht werden. Was macht es so schwierig den richtigen Träger, die entsprechende Leistung und die dafür notwendige Grundlage ausfindig zu machen?

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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Fachhochschule Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Ich bin selbst im Bereich der Hilfen zur Erziehung, in der ambulanten Jugendhilfe, tätig und überdies bei einem Träger der Behindertenhilfe beschäftigt. Immer wieder kommt es zu Fällen, die sich nicht klar einer Leistung zuordnen lassen. Insbesondere in der Zusammenarbeit mit dem Amt für Soziale Dienste, im Fachdienst junge Menschen, sind im Bezug auf die Personengruppe der jungen Menschen mit Behinderungen, Grenzen zu spüren. Sozialpädagogischen Fachkräften fällt es schwer Behinderungsbilder oder ihre Auswirkungen auf Wahrnehmung und Entwicklung einzuschätzen und zuzuordnen. Sie beziehen sich auf Diagnosen, beispielsweise vom Kinderzentrum, und behelfen sich mit der Bewilligung von Eingliederungshilfen bei einem Träger der Behindertenhilfe. Frühzeitige Hilfen bleiben jedoch häufig aus. Grund dafür ist, das die Prüfung der Einkommensverhältnisse im Bereich der wirtschaftlichen Hilfen von drei bis sogar zwölf Monaten andauern kann. In einzelnen Fällen wird jedoch nicht Eingliederungshilfe, sondern Jugendhilfe gewährt. Grund hierfür ist jedoch nicht immer der Bedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung, sondern oftmals das schnellere Bewilligungsverfahren und die ausbleibende Zuzahlungspflicht, da die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern hier ausbleibt. Gerecht oder ungerecht? Ich möchte mich auf den folgenden Seiten mit den Möglichkeiten des Rechtssystem auseinandersetzen und die Problematik der inhaltlichen Ausgestaltung dieser Gesetze verdeutlichen. Dazu werde ich insbesondere den § 35a SGB VIII in den Mittelpunkt nehmen und mich mit den Hintergründen und der Entstehung des Paragraphen auseinandersetzen. Ebenso soll die Problematik der klaren differenzierten Zuordnung von Hilfen und die konkrete Ermittlung von Bedarfen auf praktischer Ebene verdeutlicht werden. Was macht es so schwierig den richtigen Träger, die entsprechende Leistung und die dafür notwendige Grundlage ausfindig zu machen?

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