Rückversicherungen: Die Auswirkung des Aufrechnungsverbots nach § 77 Abs. 2 VAG

Nonfiction, Reference & Language, Law, Business
Cover of the book Rückversicherungen: Die Auswirkung des Aufrechnungsverbots nach § 77 Abs. 2 VAG by Daniel Kundel, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Daniel Kundel ISBN: 9783656182788
Publisher: GRIN Verlag Publication: May 4, 2012
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Daniel Kundel
ISBN: 9783656182788
Publisher: GRIN Verlag
Publication: May 4, 2012
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,8, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Inkrafttreten des 9. Änderungsgesetzes zum Versicherungs-aufsichtsgesetz wurde § 77 Abs. 2 VAG mit Wirkung zum 01.01.2008 um ein Aufrechnungsverbot ergänzt. Diese Neuregelung des § 77 VAG und ein parallel dazu laufendes Gerichtsverfahren mit dem Ergebnis des Aufrechnungsverbots können erhebliches Problempotenzial für die Rückversicherungsunternehmen mit sich bringen. Nach dem Änderungsgesetz und der neuesten aktuellen Rechtsprechung darf gegen Forderungen, die zum Sicherungsvermögen gehören, nur noch wegen Ansprüchen aus Versicherungsverträgen aufgerechnet werden. Ein Aufrechnungsverbot bestand nach § 77 Abs. 2 VAG jedoch schon vor dem 01.01.2008, wurde ab diesem Zeitpunkt jedoch durch Satz 2 konkretisiert. Dies hatte seinen Ursprung darin, dass sich bis zu diesem Zeitpunkt kein Gericht mit der Problematik der Aufrechnung in diesem Zusammenhang befasst hat. Erst im Jahr 2008 hatten das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln im Jahr 2009 als Berufungsgericht einen solchen Fall zu entscheiden. Ausgangspunkt für die zu Grunde liegende Entscheidung war die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Erstversicherers. Erst diese Insolvenz des Erstversicherers löste die zu klärende Aufrechnungsproblematik aus. Dieses Aufrechnungsverbot kann für Rückversicherungsunternehmen enorme wirtschaftliche Folgen haben, da sie trotz bestehender Forderungen nicht gegen die Ansprüche der Erstversicherer aufrechnen können und Schadenszahlungen an den Erstversicherer leisten müssen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,8, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Inkrafttreten des 9. Änderungsgesetzes zum Versicherungs-aufsichtsgesetz wurde § 77 Abs. 2 VAG mit Wirkung zum 01.01.2008 um ein Aufrechnungsverbot ergänzt. Diese Neuregelung des § 77 VAG und ein parallel dazu laufendes Gerichtsverfahren mit dem Ergebnis des Aufrechnungsverbots können erhebliches Problempotenzial für die Rückversicherungsunternehmen mit sich bringen. Nach dem Änderungsgesetz und der neuesten aktuellen Rechtsprechung darf gegen Forderungen, die zum Sicherungsvermögen gehören, nur noch wegen Ansprüchen aus Versicherungsverträgen aufgerechnet werden. Ein Aufrechnungsverbot bestand nach § 77 Abs. 2 VAG jedoch schon vor dem 01.01.2008, wurde ab diesem Zeitpunkt jedoch durch Satz 2 konkretisiert. Dies hatte seinen Ursprung darin, dass sich bis zu diesem Zeitpunkt kein Gericht mit der Problematik der Aufrechnung in diesem Zusammenhang befasst hat. Erst im Jahr 2008 hatten das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln im Jahr 2009 als Berufungsgericht einen solchen Fall zu entscheiden. Ausgangspunkt für die zu Grunde liegende Entscheidung war die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Erstversicherers. Erst diese Insolvenz des Erstversicherers löste die zu klärende Aufrechnungsproblematik aus. Dieses Aufrechnungsverbot kann für Rückversicherungsunternehmen enorme wirtschaftliche Folgen haben, da sie trotz bestehender Forderungen nicht gegen die Ansprüche der Erstversicherer aufrechnen können und Schadenszahlungen an den Erstversicherer leisten müssen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Die Umsetzung der Erlebnispädagogik in der Moschee by Daniel Kundel
Cover of the book Grundrechtsdogmatische Analyse der Kopftuchentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes by Daniel Kundel
Cover of the book Gerechtigkeit im petrinischen Russland anhand 'Das Recht des Monarchenwillens' by Daniel Kundel
Cover of the book Integration - ein hehres Ziel by Daniel Kundel
Cover of the book Wie unterscheiden sich Direktübertragungen der Champions League von TM3 von den UEFA-Cup-Übertragungen bei ARD? by Daniel Kundel
Cover of the book Gewinnmaximierung vs. Soziale Verantwortung. Corporate Social Responsibility als Wettbewerbsfaktor by Daniel Kundel
Cover of the book Mobbing in der Schule by Daniel Kundel
Cover of the book Empirische Befunde zu Determinanten und Performanceeffekten des Working Capital Managements by Daniel Kundel
Cover of the book Gehlen als Anthropologe und Moralphilosoph unter besonderer Berücksichtigung des Institutionenbegriffs by Daniel Kundel
Cover of the book Die Mensch-Umwelt-Beziehung im Zeitalter der Erlebnisökonomie by Daniel Kundel
Cover of the book Die Welthandelsorganisation WTO und ihre Relevanz für Deutschland by Daniel Kundel
Cover of the book Die gesellschaftliche Rolle der Künste by Daniel Kundel
Cover of the book Gewalt an Schulen, Jugendkriminalität und Sozialstruktur by Daniel Kundel
Cover of the book Welche Bedeutung hat das Angebot der pränatalen Diagnostik für die Schwangere by Daniel Kundel
Cover of the book Die Theorie der 'weiblichen Moral' von Carol Gilligan - Wissenschaftliches Konstrukt oder feministische Parole? by Daniel Kundel
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy