Rauschmittelkonsum als Teil der Religionsausuebung

Nonfiction, Reference & Language, Law, Constitutional
Cover of the book Rauschmittelkonsum als Teil der Religionsausuebung by Timo Rosenkranz, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Timo Rosenkranz ISBN: 9783638444477
Publisher: GRIN Verlag Publication: December 2, 2005
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Timo Rosenkranz
ISBN: 9783638444477
Publisher: GRIN Verlag
Publication: December 2, 2005
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 16 Punkte, Universität Trier (Institut für europäisches Verfassungsrecht), Veranstaltung: Aktuelle Tendenzen im Staatskirchenrecht, 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Urteil vom 21. Dezember 2000 hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, dass eine Erlaubnis zum privaten, nicht-kommerziellen Anbau von Hanf (cannabis sativa) zum Zwecke des späteren rituellen Konsums nicht unter Berufung auf die Freiheit der Religionsausübung (Art 4 II GG1) verlangt werden kann. Damit musste sich ein deutsches Obergericht erstmals mit der Problematik auseinandersetzen, ob Religion auch im wörtlichen Sinne Opium des Volkes sein darf. In den USA hatte bereits 1989 der Supreme Court einen ähnlich gelagerten Fall entschieden; eine Entscheidung des südafrikanischen Constitutional Court steht noch aus. 'Cuius regio, eius religio' oder 'fiat iustitia, pereat mundus'? Mögen die Mütter und Väter des Grundgesetzes bei der schrankenlosen Einfügung des Art. 4 II noch an die Praktiken der großen abendländischen Weltreligionen gedacht haben und mangels erheblicher Konfliktpotentiale mit der weltlichen Ordnung beruhigt gewesen sein, so ergeben sich mit Religionen und Sekten, die unserem Kulturkreis fremder sind, in letzter Zeit zunehmend Spannungen zwischen religiöser und weltlicher Ordnung. Die Auflösung dieser Spannungen stellt die Gerichte vor jedenfalls nicht unerhebliche Rechtsprobleme; dies war auch hier offensichtlich der Fall. Aus religionsrechtlicher Sicht bietet sich die vorliegende Entscheidung vor allem dazu an, die Fragestellungen zu erörtern, wie weit der Schutzbereich der Religionsausübungsfreiheit gezogen werden kann und welche Schrankensetzungen zulässig sind. Dazu soll hier im ersten Teil, nach einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, ein Einblick in die Bedeutung des Cannabis-Konsums für die Anhänger der Rastafari-Religion (die Rastas) gegeben und anschließend die medizinische Problematik, die eine essentielle Schranke für deren Religionsausübung darstellen könnte, kurz umrissen werden. Abschließend soll noch ein Exkurs über die vom U.S. Supreme Court entschiedene Problematik angeboten werden, auf dessen Lektüre zur Lösung der Fallfrage verzichtet werden kann, der aber gleichwohl für den vorliegenden Fall interessante Aspekte und Argumente aus einer anderen Sichtweise offeriert. Im zweiten Teil der Arbeit wird schließlich die Entscheidung des BVerwG anhand des klassischen Aufbauschemas nachgeprüft werden, wobei den bereits angesprochenen Fragestellungen besondere Aufmerksamkeit zukommen soll.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 16 Punkte, Universität Trier (Institut für europäisches Verfassungsrecht), Veranstaltung: Aktuelle Tendenzen im Staatskirchenrecht, 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Urteil vom 21. Dezember 2000 hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, dass eine Erlaubnis zum privaten, nicht-kommerziellen Anbau von Hanf (cannabis sativa) zum Zwecke des späteren rituellen Konsums nicht unter Berufung auf die Freiheit der Religionsausübung (Art 4 II GG1) verlangt werden kann. Damit musste sich ein deutsches Obergericht erstmals mit der Problematik auseinandersetzen, ob Religion auch im wörtlichen Sinne Opium des Volkes sein darf. In den USA hatte bereits 1989 der Supreme Court einen ähnlich gelagerten Fall entschieden; eine Entscheidung des südafrikanischen Constitutional Court steht noch aus. 'Cuius regio, eius religio' oder 'fiat iustitia, pereat mundus'? Mögen die Mütter und Väter des Grundgesetzes bei der schrankenlosen Einfügung des Art. 4 II noch an die Praktiken der großen abendländischen Weltreligionen gedacht haben und mangels erheblicher Konfliktpotentiale mit der weltlichen Ordnung beruhigt gewesen sein, so ergeben sich mit Religionen und Sekten, die unserem Kulturkreis fremder sind, in letzter Zeit zunehmend Spannungen zwischen religiöser und weltlicher Ordnung. Die Auflösung dieser Spannungen stellt die Gerichte vor jedenfalls nicht unerhebliche Rechtsprobleme; dies war auch hier offensichtlich der Fall. Aus religionsrechtlicher Sicht bietet sich die vorliegende Entscheidung vor allem dazu an, die Fragestellungen zu erörtern, wie weit der Schutzbereich der Religionsausübungsfreiheit gezogen werden kann und welche Schrankensetzungen zulässig sind. Dazu soll hier im ersten Teil, nach einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, ein Einblick in die Bedeutung des Cannabis-Konsums für die Anhänger der Rastafari-Religion (die Rastas) gegeben und anschließend die medizinische Problematik, die eine essentielle Schranke für deren Religionsausübung darstellen könnte, kurz umrissen werden. Abschließend soll noch ein Exkurs über die vom U.S. Supreme Court entschiedene Problematik angeboten werden, auf dessen Lektüre zur Lösung der Fallfrage verzichtet werden kann, der aber gleichwohl für den vorliegenden Fall interessante Aspekte und Argumente aus einer anderen Sichtweise offeriert. Im zweiten Teil der Arbeit wird schließlich die Entscheidung des BVerwG anhand des klassischen Aufbauschemas nachgeprüft werden, wobei den bereits angesprochenen Fragestellungen besondere Aufmerksamkeit zukommen soll.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Gegenstand und zentrale Erkenntnisse des 'Behavioral Finance' by Timo Rosenkranz
Cover of the book Personalentwicklung bei Klein- und Mittelbetrieben (KMU) in der Immobilienwirtschaft by Timo Rosenkranz
Cover of the book Bedeutung der Sprachförderung und Modelle bei Kindern mit Migrationshintergrund by Timo Rosenkranz
Cover of the book Einführung in die Philosophie Descartes by Timo Rosenkranz
Cover of the book Marienerscheinungen: Alles Quatsch! - Oder doch nicht? by Timo Rosenkranz
Cover of the book Einsatz von Instrumenten des Projektcontrollings zur Steuerung von IT-Projekten by Timo Rosenkranz
Cover of the book Globalisierter Konsum by Timo Rosenkranz
Cover of the book Kants Kritik der reinen Vernunft - Von dem Raume by Timo Rosenkranz
Cover of the book Instrumente zur Messung des umwelt- und des gesellschaftsbezogenen Wirtschaftens auf makroökonomischer Ebene: Das Ökosozialprodukt by Timo Rosenkranz
Cover of the book Pocahontas and Sacagawea - The Creation of a Myth by Timo Rosenkranz
Cover of the book Nichttarifäre Handelshemmnisse in der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs am Beispiel des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs by Timo Rosenkranz
Cover of the book Customer Lifetime Value. Was ist ein Kunde wert? by Timo Rosenkranz
Cover of the book Managerial Overconfidence and Education - Insights from Dual Process Theory by Timo Rosenkranz
Cover of the book The Failure of Wilsonian Idealism in US Foreign Policy by Timo Rosenkranz
Cover of the book Konkrete Ethik in der Wirtschaft by Timo Rosenkranz
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy