Die Reform des Betreuungsrechts - Rolle rückwärts in der rechtlichen Vertretung behinderter Menschen und ihre Konsequenz für die Arbeit diakonischer Betreuungsvereine

Rolle rückwärts in der rechtlichen Vertretung behinderter Menschen und ihre Konsequenz für die Arbeit diakonischer Betreuungsvereine

Nonfiction, Religion & Spirituality, Theology
Cover of the book Die Reform des Betreuungsrechts - Rolle rückwärts in der rechtlichen Vertretung behinderter Menschen und ihre Konsequenz für die Arbeit diakonischer Betreuungsvereine by Ralph Sattler, GRIN Verlag
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Author: Ralph Sattler ISBN: 9783638321785
Publisher: GRIN Verlag Publication: November 4, 2004
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Ralph Sattler
ISBN: 9783638321785
Publisher: GRIN Verlag
Publication: November 4, 2004
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: 1,7, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Diakoniewissenschaftliches Institut), 58 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ich begann diese Arbeit zum Ende des Jahres 2003 - zu einem guten Zeitpunkt, um sich einen Überblick über dieses fast abgelaufene Jahr zu verschaffen. Neben vielen anderen Dingen, die 2003 geprägt haben, interessierte mich an dieser Stelle insbesondere ein Schlagwort, das die Innenpolitik in besonderem Maße gekennzeichnet hat - nämlich das der 'Reform', und zwar in mannigfaltigsten Ausführungen wie Reformstau, Gesundheitsreform, Reformdruck ......... Es war das Jahr, in dem die Bundesregierung die Reformen, von denen schon seit langem (nicht nur von ihr) gesprochen wurde, auch tatsächlich anpacken wollte - und dies auch getan hat, indem sie in einer der letzten Wochen des Jahres einige Vorhaben wie z.B. die Gesundheitsreform durch den Bundestag gebracht hat. Es war dies der Beginn einer umfassenden Änderung der Strukturen des Staates, es geht um nicht weniger als den Umbau des Sozialstaats - mit zu erwartenden tief greifenden gesellschaftlichen Folgen. Angesichts der großen, für alle Teile der Gesellschaft bedeutungsvollen Vorhaben ist es dabei nicht wirklich verwunderlich, dass ein Reformvorhaben in der öffentlichen Wahrnehmung völlig untergegangen ist - die Reform des Betreuungsrechts. Dies mag daran liegen, dass es sich hierbei um ein vermeintlich nur eine Minderheit betreffendes Thema von geringerer Bedeutung handelt. Infolgedessen wird es fast ausschließlich von denen, die bereits in irgendeiner Weise Berührung damit haben oder sich professionell mit der Materie beschäftigen, wahrgenommen. Die tatsächliche Bedeutung des Betreuungsgesetzes steht jedoch im krassen Gegensatz zu seiner geringen Bekanntheit. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 1.7.1980 festgestellt, dass 'Rechtliche Betreuung Rechtsanspruch des schutzbedürftigen Einzelnen ist und zu den obersten Aufgaben der staatlichen Wohlfahrtspflege gehört'. Hiermit ist eine klare Aussage getroffen, dass die Gesellschaft eine wohlfahrtsstaatlichgesellschaftliche Verpflichtung zur Fürsorge für den schutzbedürftigen Schwachen hat. Diese wird in eben jenem Betreuungsgesetz umgesetzt, in dem sich die Vorgaben dafür finden, welche rechtlichen Kompetenzen der Staat seinem Bürger, der '....auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann....' zubilligt. Gemäß diesem Gesetz stellt er ihm einen Betreuer zur Seite, der die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen hat.

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: 1,7, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Diakoniewissenschaftliches Institut), 58 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ich begann diese Arbeit zum Ende des Jahres 2003 - zu einem guten Zeitpunkt, um sich einen Überblick über dieses fast abgelaufene Jahr zu verschaffen. Neben vielen anderen Dingen, die 2003 geprägt haben, interessierte mich an dieser Stelle insbesondere ein Schlagwort, das die Innenpolitik in besonderem Maße gekennzeichnet hat - nämlich das der 'Reform', und zwar in mannigfaltigsten Ausführungen wie Reformstau, Gesundheitsreform, Reformdruck ......... Es war das Jahr, in dem die Bundesregierung die Reformen, von denen schon seit langem (nicht nur von ihr) gesprochen wurde, auch tatsächlich anpacken wollte - und dies auch getan hat, indem sie in einer der letzten Wochen des Jahres einige Vorhaben wie z.B. die Gesundheitsreform durch den Bundestag gebracht hat. Es war dies der Beginn einer umfassenden Änderung der Strukturen des Staates, es geht um nicht weniger als den Umbau des Sozialstaats - mit zu erwartenden tief greifenden gesellschaftlichen Folgen. Angesichts der großen, für alle Teile der Gesellschaft bedeutungsvollen Vorhaben ist es dabei nicht wirklich verwunderlich, dass ein Reformvorhaben in der öffentlichen Wahrnehmung völlig untergegangen ist - die Reform des Betreuungsrechts. Dies mag daran liegen, dass es sich hierbei um ein vermeintlich nur eine Minderheit betreffendes Thema von geringerer Bedeutung handelt. Infolgedessen wird es fast ausschließlich von denen, die bereits in irgendeiner Weise Berührung damit haben oder sich professionell mit der Materie beschäftigen, wahrgenommen. Die tatsächliche Bedeutung des Betreuungsgesetzes steht jedoch im krassen Gegensatz zu seiner geringen Bekanntheit. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 1.7.1980 festgestellt, dass 'Rechtliche Betreuung Rechtsanspruch des schutzbedürftigen Einzelnen ist und zu den obersten Aufgaben der staatlichen Wohlfahrtspflege gehört'. Hiermit ist eine klare Aussage getroffen, dass die Gesellschaft eine wohlfahrtsstaatlichgesellschaftliche Verpflichtung zur Fürsorge für den schutzbedürftigen Schwachen hat. Diese wird in eben jenem Betreuungsgesetz umgesetzt, in dem sich die Vorgaben dafür finden, welche rechtlichen Kompetenzen der Staat seinem Bürger, der '....auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann....' zubilligt. Gemäß diesem Gesetz stellt er ihm einen Betreuer zur Seite, der die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen hat.

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